Präventionskonzept zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen im DUC Hamburg e.V.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen von

  • Hamburger Sportbund e.V. (HSB)
  • Hamburger Tauchsportbund e.V. (HTSB)
  • Deutsch-Olympischer Sportbund (DOSB)
  • Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST)

und deren Jugendorganisationen.

Der DUC Hamburg e.V. (DUC), sein Vorstand, die Funktionäre, Ausbilder/-innen, alle ehrenamtlich Tätigen und seine Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen, sowie der Schutz dieser vor sexuellen und / oder gewalttätigen Übergriffen untereinander und von Erwachsenen ist zu gewährleisten.

Wir unterstützen den Verhaltenskodex in Anlehnung an den des HSB und des VDST im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, wie er unten aufgeführt ist. Alle mit der Betreuung und Ausbildung unserer Jugendlichen befassten Personen stimmen dieser Selbstverpflichtungserklärung ausdrücklich und persönlich zu. Erwachsene sind in diesem Sinne auch Vorbilder und sollten Ihre Funktion hier bedenken. Für AusbilderInnen des VDST ist dieser Kodex bereits obligatorisch zu unterzeichnen. Die anderen Betreuer müssen dem auch schriftlich zustimmen. Die Dokumentation erfolgt beim Vereinsvorstand.

Jugendgruppenleiter und deren Vertreter sowie Trainer und Betreuer, die sich im DUC Hamburg e.V. regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, müssen gegenüber dem Verein Einsicht in ein „Erweitertes Führungszeugnis“ gewähren. Das ist insbesondere verpflichtend für Personen, die auf mehrtägigen Fahrten mit Übernachtungen als Betreuer mitfahren. Das Führungszeugnis muss im fünfjährigen Abstand erneuert werden und darf bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein.

Die Vorlage der Führungszeugnisse wird vom Vereinsvorstand (derzeit vom 1. Vorsitzenden) dokumentiert. Hier wird namentlich nur die Sichtung, das Vorlagedatum und das Ausstellungs-, bzw. Gültigkeitsdatum des Bescheides gespeichert. Die Personen stimmen durch die Vorlage des Führungszeugnisses gleichzeitig dieser Speicherung zu. Die Führungszeugnisse selbst bleiben im Besitz der Betreuungspersonen. Der Datenschutz zum Inhalt wird zugesichert und gewahrt. Bei Vereinsaustritt oder auf Wunsch wird der persönliche Datensatz gelöscht. Für Fragen zu diesem Verfahren steht der Vereinsvorstand jederzeit zur Verfügung.

Es wird für die Zukunft angestrebt, eine/n Beauftagte/n für den Kinder- und Jugendschutz im Verein oder evtl. auch im Landesverband zu installieren und fortzubilden, an die/den Betroffene sich wenden können.

Folgende, weitere präventive Maßnahmen werden im DUC Hamburg e.V. vereinbart:

  • Bei Training, Ausbildung und sonstigem Umgang mit körperlicher Nähe, insbesondere in Schwimmkleidung und Ähnlichem sollten mindestens zwei Betreuungspersonen anwesend sein.
  • Für weibliche Kinder und Jugendliche sollte, wenn irgend möglich, auch eine weibliche Betreuung anwesend sein. Wenn keine Trainerin, dann möglicherweise ein Elternteil, Vereins- oder Verbandsmitglied. Das gilt gleichermaßen auch für die männlichen Kinder und Jugendlichen
  • In Situationen, in denen sich ein Ausbilder/eine Ausbilderin mit einem Kind/ Jugendlichen allein befindet (z.B. bei einem Prüfungstauchgang, o.Ä.), ist die Intimsphäre des Kindes / der Jugendlichen mit höchster Priorität zu wahren. Das gilt besonders für Umkleide- und Duschbereiche.
  • Die separaten Umkleide- und Duschbereiche der weiblichen Kinder und Jugendlichen dürfen von männlichen Betreuern (und umgekehrt) nicht betreten werden (Ausnahme: ein eindeutiger Notfall). Dieses ist in angemessener Weise auch für die Clubhütte am Hohendeicher See zu beachten.
  • Bei Ausfahrten mit Übernachtungen müssen den jeweiligen Geschlechtern entsprechende Betreuer begleitend sein.
  • Trainer und regelmäßige Betreuer für die Jugendarbeit im DUC-Hamburg e.V. sollen an einer Fortbildung zum Thema „Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.
  • Alle Mitglieder werden über diese Inhalte und die beigefügte Selbstverpflichtungserklärung informiert und ihnen damit das Thema nahegebracht. Neue Mitglieder erhalten zum Vereinsbeitritt diese Informationen.

Uns ist klar, dass sich diese Maßnahmen und Inhalte in einem Prozess befinden. Wir werden uns deshalb auch in der Zukunft über die Empfehlungen der Landes- Bundes- und Jugendsportbünde und der Rechtsprechung informieren, bei Bedarf ergänzen und ggf. verändern. Auch wissen wir, dass wir damit keine Sicherheit bekommen, dass Vorfälle dieser Art bei uns nicht eintreten können. Jedoch ist dieses u.a. ein Bekenntnis des Vereins zum Wohl der Kinder und Jugendlichen und stellt erste formale Hürden dar, die vom Gesetzgeber und den Behörden gefordert werden und die sich mit den Institutionen der freien Jugendarbeit (s.o.) in Einklang befinden.

Der Vorstand und der Jugendvorstand
des DUC Hamburg e.V.