Beitragsordnung des DUC Hamburg e.V.
Beitragszahlungen und Aufnahmegebühren nach Beschluss der Mitgliederversammlung des DUC-Hamburg eV.
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich (jeweils zum 15. Januar und 15. Juli)
Beiträge per Kalenderhalbjahr: EURO (€) | |
Einzelbeitrag ab 18 Jahren | 77,00 EUR |
Ehepaare sowie in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partnerschaften | 120,00 EUR |
Kinder von Vereinsmitgliedern bis 18 Jahre | beitragsfrei |
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ, BFD, Arbeitslose, Mitglieder ab 65 Jahren und Mitglieder auf begründeten Antrag * Beschlussfassung erfolgt im Vorstand | 60,00 EUR |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 40,00 EUR |
Aufnahmegebühren: | |
Erwachsene ab 18 Jahre | 50,00 EUR |
Ehepaare sowie in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partnerschaften | 75,00 EUR |
Ehepartner von Mitgliedern bzw. in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner von Mitgliedern | 25,00 EUR |
Kinder von Vereinsmitgliedern bis 18 Jahre | beitragsfrei |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, incl. Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ, BFD | 20,00 EUR |
Regress:
Die Kosten für Rücklastschriften, Auslagen etc. sind vom Mitglied zu ersetzen, wenn diese vom Mitglied durch sein Verschulden entstanden sind (z.B. Kontonummer zu spät geändert, Konto keine Deckung, etc.). Änderungen der Bankverbindung müssen dem Kassenwart bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Einzugstermin angegeben werden (also bis zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres).
Zahlungen an den Verein können aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Einzugsermächtigung erfolgen (SEPA-Lastschriftverfahren). Die Gründe für Ermäßigungen des Beitrags bzw. der Aufnahmegebühr sind durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen etc. zu belegen. Diese bitte entweder dem Aufnahmeantrag beifügen oder dem Kassenwart zusenden. Bei Fehlen der Belege wird der volle Beitrag abgebucht.
Vom Mitgliedsbeitrag und den Aufnahmegebühren finanziert sich der Verein mit seinen Sachwerten und Aktivitäten. Es werden aber auch Beiträge für den Hamburger Sportbund (HSB), den Hamburger Tauchsportbund (HTSB) und den Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) abgeführt. Davon werden u.a. Hallenbadzeiten und das Presseorgan des VDST, der „SPORTTAUCHER“ finanziert. Weiterhin sind die Mitglieder bei bestimmten Vereinsveranstaltungen durch Versicherungen über den DUC-HH, den HSB und die Berufsgenossenschaft versichert. Mit der VDST–Mitgliedschaft ist auch eine Versicherung bei Reisen und Tauchaktivitäten verbunden (Unfall-, Haftpflicht-, Auslandskranken- u. Rechtschutzversicherung). Info´s hierzu beim HSB, dem VDST oder dem Vereinsvorstand.
Downloads: Beitragsordnung des DUC Hamburg e.V. (Stand: 2022)